Tagespflege in Neuss stärken – Für Kinder, Eltern und Tagespflegepersonen

Gemeinsamer Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Jugendhilfeausschuss am 19.06.2018:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Änderung der Satzung zur Regelung der Förderung in der Tagespflege nach folgenden Gesichtspunkten inkl. einer Kostenrechnung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen:

a.) Streichung der 20-Stunden-Klausel (§3, Abs. 1)

Diese Klausel ist nach § 24 SGB VIII und § 3a, Abs. 3 KiBiz gesetzeswidrig. Es zählt allein der individuelle Bedarf. Zudem müssen gleiche Bedingungen in Kitas und Kindertagespflege gelten.

b.) Fortdauernde Betreuung auch bei Mutterschutz und Elternzeit (Streichung von § 3, Abs. 7) Auch diese Regelung widerspricht dem individuellen Bedarf nach § 24 SGB VIII und § 3a, Abs. 3 KiBiz. Zudem sprechen pädagogische Gründe für eine Fortsetzung der Betreuung. Auch hier müssen gleiche Bedingungen für Kitas und Kindertagespflege gelten, wie auch das Land NRW empfiehlt.

c.) Erhöhung der Geldleistungen um jeweils 1,5 % pro Jahr (§4, Abs. 1).

d.) Flexibilisierung der Geldleistungen für Sonderzeiten, d.h. Erhöhung der Stundensätze um um 20 Prozent samstags, sonntags und an gesetzlichen Feiertagen sowie vor 6 Uhr und nach 18 Uhr, es sei denn das Kind übernachtet bei der Tagespflegeperson.

Hier sei auf die Erfolgsmodelle Rheinisch-Bergischer Kreis und Mohnheim hingewiesen.

e.) Anerkennung einer mittelbaren Arbeitszeit (Rüstzeit, Einkaufen, Elternarbeit, Fortbildung etc.) von zwei Stunden pro Kind und Woche, insgesamt maximal sechs Stunden pro Woche

Hier sei auf das Erfolgsmodell der Stadt Dortmund verwiesen.

f.) Weiterzahlung der Geldleistung bei Erholungsurlaub bis zu 30 Werktagen (bei einer 5-Tage-Woche, ansonsten anteilig) und Krankheit bis zu sechs Wochen insgesamt im Kalenderjahr (§ 4, Abs. 6) Hier sei auf das Erfolgsmodell Rheinisch-Bergischer Kreis verwiesen sowie auf die Empfehlung des Landes NRW.

2. Die Verwaltung wird beauftragt gemäß § 23, Abs. 4, Satz 2 SGB VIII in Zusammenarbeit mit den in Neuss tätigen Tagespflegepersonen eine Vertretungsregelung für Tagespflegepersonen für Krankheit, Fortbildung, Urlaub zu schaffen. Denkbare Möglichkeiten wären ein Springerkräftepool, gegenseitige Vertretung, Kindertagespflegetreffs oder Kooperationen mit Kitas. Die Verwaltung berichtet dazu im JHA.

3. Die Verwaltung prüft, ob mit Bezug auf § 24, Abs. 4 SGB VIII die Tagespflege bei besonderem/individuellem Bedarf als Ergänzung zum Angebot in Einrichtungen z.B. OGS genutzt werden kann.

Begründung:

Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen in unserer Stadt steigt. Mit großem Aufwand arbeiten alle Beteiligten daran, dem Rechtsanspruch der Eltern nachzukommen. Die Deckung des Bedarfes und die Erfüllung des Rechtsanspruches gelingt jedoch nur durch den parallelen Ausbau von Kitas und einer starken Tagespflege. Daher wollen wir die Tagespflege sowohl für Eltern und Tagespflegepersonen attraktiver gestalten. So soll nicht nur die Betreuung der Kinder für Eltern flexibler und mit mehr Planungssicherheit verbunden sein, sondern auch mit besseren Bedingungen für Tagespflegepersonen. Da die Betreuung für die Stadt in der Tagespflege preiswerter ist als in der Kita, hat Neuss darüber hinaus ein großes Interesse an einer starken Tagespflege. Wir danken daher den in Neuss tätigen Tagesmüttern und –vätern für Ihre wichtige Arbeit und halten es für überf.llig, ihnen bezahlten Urlaub und die Anerkennung der mittelbaren Arbeitszeit zuzugestehen.

Erfolgsmodelle siehe Handreichung Kindertagespflege in Nordrhein-Westfalen, MKFFI NRW,

Stand 15.10.2017.